top of page

Allgemeine Betreuungsbedingungen zwischen
Hebamme Nina Berndt und der Betreuten

Diese allgemeinen Betreuungsbedingungen gelten für alle Betreuten von Hebamme Nina Berndt.

Sie gelten gleichermaßen für die Schwangerenbetreuung und die Nachsorge.

Mit Anerkennung der ABB's werden Daten über Person, sozialen Status sowie die für die Behandlung notwendigen medizinischen Daten erhoben, gespeichert, geändert bzw. gelöscht und im Rahmen der Zweckbestimmung unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen an Dritte (z.B. Kostenträger) übermittelt. Es gelten die Datenschutzbestimmungen.

Alle Leistungen bedürfen eines gesonderten Behandlungsvertrages.

Allen Schwangeren und Wöchnerinnen steht laut Gesetz eine Hebammenbetreuung zu, diese besteht auf freiwilliger Basis. Die Abrechnung aller Hebammenleistungen erfolgt nach der Hebammengebührenverordnung. Als Nachweis für die Krankenkassen gilt eine Unterschrift unter der jeweiligen Leistung.

Betreute mit einer Privatversicherung sollten sich vor Beginn der Betreuung von der Hebamme bei ihren Krankenkassen über die Höhe der Kostenübernahme informieren. Die Versicherte ist verpflichtet die Kosten selber zu tragen, sollte die Krankenkasse diese nicht übernehmen.

Die Betreute wird von der Hebamme informiert, falls umfangreiche Wegegelder anfallen. Die Versicherte ist verpflichtet die Kosten selber zu tragen, sollte die Krankenkasse diese nicht übernehmen.

 

Die Hebamme informiert die Betreute, sobald die Leistungen und oder die Betreuung der Hebamme die Hebammengebührenverordnung wahrscheinlich überschreiten. Diese Leistungen sind von der Betreuten selber zu tragen. Über diese anfallenden Extrakosten wird mit der Betreuten eine Vereinbarung getroffen.

Zur Geltendmachung von Hebammenhonoraren werden die Daten unter Beachtung des Datenschutzes an die Krankenkasse weiter geleitet.

bottom of page